Ausbildung zum Energieeffizienz-Experten Wohngebäude (200 UE + Qualifikationsprüfung) - 2023 / Sept. ausgebucht
MIT PRÄSENZ- UND ONLINE-VERANSTALTUNGEN
Zielgruppe: Personen, die keine Grundqualifizierung nach §88 GEG haben und eine Qualifikationsprüfung benötigen.
--> 2023 A U S G E B U C H T
Teilnehmer ohne Grundqualifikation gemäß GEG § 88 können sich bei erfolgreicher Teilnahme an der Qualifikationsprüfung als Energieberater für das BAFA-Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude" anerkennen lassen sowie als Energieeffizienz-Experte für die Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude".
Eine Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nach GEG § 88 ergibt sich daraus nicht.
INFORMATIONEN ZU VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE LISTUNG BEI DENA / BAFA
Für die Listung als Energieeffizienz-Experte (Kategorie "Energieberatung für Wohngebäude" sowie "Bundesförderung ") und im BAFA-Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude" benötigen die Absolventen eine entsprechende Grundqualifikation sowie davon abhängig einen bestimmten Umfang der Weiterbildung:
- Personen mit einem nach § 88 Absatz 2 GEG berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der oben genannten Gebiete benötigen eine Fortbildung im Umfang von 120 Unterrichtseinheiten.
- Handwerksmeister und Techniker nach § 88 Absatz 3 oder 4 GEG benötigen eine Fortbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten.
- Personen ohne Grundqualifikation nach § 88 GEG benötigen eine Fortbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und können bei erfolgreicher Teilnahme an der Qualifikationsprüfung im BAFA-Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude" und für die "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" gelistet werden.
vgl. auch dena-Webseite: Energieeffizienz-Experten
INHALT UND AUFBAU
Die Weiterbildung zum geprüften Energieeffizienzexperten Wohngebäude (200 UE) mit Qualifikationsprüfung ist für Personen ohne Grundqualifikation gemäß GEG § 88 anerkannt. Für diese Zielgruppe wird entsprechend dem dena-Regelheft ein Umfang von 200 Unterrichtseinheiten gefordert, die sich durch Belegung des Basis-, Erweiterungs- und Vertiefungsmoduls ergeben.
Darüber hinaus muss eine erweiterte Abschlussprüfung (Qualifikationsprüfung) absolviert werden (siehe Prüfung und Studienleistung).
Inhalt und Aufbau des Basismoduls (80 UE)
- Rechtliches: Gebäudeenergiegesetz und Normen
- Bestandsaufnahme und Dokumentation: Grundlagen Energetische Standards, Bestandsaufnahme Baukonstruktionen und technische Anlagen, Einflussfaktoren, Wärmedämmstoffe und -systeme, Außen- und Dachdämmung, Fenster und Türen, Innen- und Kerndämmung, Schwachstellen Gebäudehülle (Wärmebrücken, Lüftungswärmeverluste)
- Beurteilung der Gebäudehülle: Energetische Grundlagen, Wärmebrücken in Neubau und Bestand, Grundlagen sommerlicher Wärmeschutz / Behaglichkeit, Instrumente zur Qualitätssicherung
- Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen: Überblick Heizungstechnik + Warmwasserbereitung, Regelungstechnik, Schwachstellen Heizungstechnik, Wärme- und Kälteerzeugung unter Einsatz Erneuerbarer Energien, Berechnung nach DIN V 18599 und DIN 4701-10
- Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung: Überblick Lüftungsanlagen, Wärmerückgewinnung
- Strom aus erneuerbaren Energien: Photovoltaik und Kraft-Wärme-Kopplung
- Bilanzierung von Gebäuden und Erbringung der Nachweise: Ausstellung von Nachweisen und Energieausweisen, Softwareprogramme für die energetische Bewertung von Gebäuden - Anwenderschulung, Anwendung und Abgenzung von DIN V 18599 und DIN 4701-10
- Beratung, Planung und Umsetzung: Wirtschaftlichkeit, Vermittlung geringinvestiver Maßnahmen, Erstellung von Modernisierungsempfehlungen, Erstellung von Beratungsberichten inklusive Berücksichtigung der Förderung, Erkennung und Bewertung der Luftdichtheit in Gebäuden, Bedarfs-/Verbrauchsabgleich
- Darstellung fachlicher Zusammenhänge in Berichten, Präsentationen und Kundengesprächen
Inhalt des Erweiterungsmoduls (80 UE)
Alle Themengebiete des Basismoduls werden durch vorgeschalteten und kursbegleitende Selbstlerneinheiten und verpflichtende Bearbeitung von Kontrollfragen ergänzt, die in Übungeinheiten gemeinsam reflektiert werden. In einem zusätzlichen Präsenzwochenende wird die praktische Durchführung einer Energieberatung geübt.
Inhalte des Vertiefungsmodulsmoduls (40 UE):
- Vertiefung rechtliche Grundlagen: Anwendung der EnEV in der Praxis für Wohngebäude
- Vertiefung Innen- und Kerndämmung, Wärmebrücken, luftdichtes Bauen
- Vertiefung sommerlicher Wärmeschutz
- Vertiefung Berechnung von Lüftungs- und Klimaanlagen, Erstellung von Lüftungskonzepten,
- Vertiefung Bilanzierung von Gebäuden und Erbringung der Nachweise für die Zielvarainten KfW-Energieeffizienzhaus 40 und 55, Praxistipps für die Bilanzierung von KfW-Effizienzhäusern
- Vertiefung Beratung, Planung und Umsetzung: Förderung Wohngebäude, Ausschreibung und Vergabe, Baubegleitung / Qualitätssicherung, Detailllierung Baubegleitung bei Neubau und Sanierung
Die Lehrinhalte entsprechen den Vorgaben des Regelhefts der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes vom 01.07.2021.
Die Anwenderschulung zur Bilanzierung erfolgt anhand einer 180-Tage-Schulungslizenz der Software ZUB Helena.
TERMINE UND UNTERRICHTSZEITEN
Online-Veranstaltungen:
Fr. 08.09.2023 (15:00 - 18:15 Uhr)
Sa. 09.09.2023 (8:30 - 12:45 Uhr)
Di. 12.09.2023 (15:00 - 18:15 Uhr)
Do. 14.09.2023 (15:00 - 18:15 Uhr)
Di. 19.09.2023 (08:30 - 10:00 Uhr) - Übung
Fr. 06.10.2023 (15:00 - 18:15 Uhr)
Sa. 07.10.2023 (8:30 - 12:45 Uhr)
Di. 10.10.2023 (08:30 - 10:00 Uhr) - Übung
Di. 17.10.2023 (15:00 - 18:15 Uhr)
Do. 19.10.2023 (15:00 - 18:15 Uhr)
Di. 07.11.2023 (08:30 - 10:00 Uhr) - Übung
Di. 21.11.2023 (08:30 - 10:00 Uhr) - Übung
Fr. 24.11.2023 (15:00 - 18:15 Uhr)
Sa. 25.11.2023 (8:30 - 11:45 Uhr)
Di. 28.11.2023 (15:00 - 18:15 Uhr)
Do. 30.11.2023 (15:00 - 18:15 Uhr)
Di. 12.12.2023 (08:30 - 10:00 Uhr) - Übung
Di. 16.01.2024 (08:30 - 10:00 Uhr) - Übung
Fr. 19.01.2024 (15:00 - 18:15 Uhr)
Sa. 20.01.2024 (8:30 - 11:45 Uhr)
Di. 23.01.2024 (15:00 - 18:15 Uhr)
Do. 25.01.2024 (15:00 - 18:15 Uhr) (optional)
Di. 30.01.2024 (08:30 - 10:00 Uhr) - Übung
Präsenzveranstaltungen:
22. / 23. September 2023
10. / 11. November 2023
15. / 16. Dezember 2023
02. / 03. Februar 2024
16. Februar 2024
(zzgl. Klausur am 17. Februar 2024)
Uhrzeiten der Präsenzveranstaltungen:
Freitags 11:00 - 18:30/18.45 Uhr
Samstags 08.30 - 16:00/16:15 Uhr
Im Rahmen der detaillierten Stundenplanausgestaltung sind noch geringfügige Änderungen möglich. Sollte die Durchführung von Präsenzveranstaltungen aufgrund erforderlicher Kontaktbeschränkungen nicht möglich sein, erfolgt die Durchführung als Online-Veranstaltungen. In diesem Fall werden die Blöcke am Freitag Vormittag und am Samstag Nachmittag gegebenenfalls auf Dienstags und Donnerstags von 15:00 - 18:15 Uhr vor oder nach dem Präsenzblock verlegt.
Selbststudium: Bearbeitung von Übungsaufgaben (Umfang 60 UE Selbstlernen)
Studienleistung: Ausarbeitung eines beispielhaften Energieberatungsberichts und einer (Teil)-Planung und Baustellendokumentation (anrechenbarer Umfang 60 UE Selbstlernen)
PRÜFUNG UND STUDIENLEISTUNG
Die Klausur umfasst die Inhalte des Basismoduls und des Vertiefungsmoduls.
Klausurtermin: 17. Februar 2024 (10:30 - 13:30 Uhr) am Holländischen Platz, Universität Kassel.
Im Anschluss an die Klausur ist ein Beratungs- und Planungsbericht in Einzelarbeit anzufertigen, der mindestens als bestanden bewertet werden muss (Bearbeitungszeitraum 4 Wochen, Aufwand ca. 60 Stunden).
Zusätzlich findet eine mündliche Prüfung in Form eines Fachgesprächs am 4. Juli 2024 statt.
Die Abnahme der Prüfungsleistungen erfolgt in Abstimmung mit dem BAFA.
KOSTEN
Basis- und Vertiefungsmodul: 1950 Euro
Erweiterungsmodul: 550 Euro
Prüfungsgebühr Qualifikationsprüfung: 700 Euro.