Vertiefungsmodul Energieeffizienz-Experte Nichtwohngebäude (BAFA und KFW) - 80 UE
für Energieberater und Energieeffizienz-Experten Wohngebäude (Online- und Präsenz-Termine)
GEG ersetzt EnEV:
Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise für Nichtwohngebäude wird auf Handwerksmeister, Schornsteinfegermeister und staatlich anerkannte Techniker mit entsprechender Fortbildung ausgeweitet. Damit kann sich dieser Personenkreis auch für das Förderprogramm Enegieeffizientes Bauen und Sanieren - Nichtwohngebäude (KfW) listen lassen.
ANERKENNUNG ALS REGELMÄSSIGE FORTBILDUNG
- Mit der Kursteilnahme können 64 Fortbildungspunkte gemäß §3 der Fortbildungsordnung der Architektenkammer Hessen (AKH) erworben werden.
- Die anrechenbaren Unterrichtseinheiten für die Verlängerung des Eintrags in der Energieeffizienz-Expertenliste betragen für Wohngebäude 40 UE und für die Energieberatung Mittelstand 83 UE.
HINTERGRUND
Seit 2015 fördert die KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verstärkt die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden. Wie im Wohngebäudebereich wird auch in diesen Programmen die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen durch Sachverständige bestätigt. Des Weiteren wird vom BAFA die Energieberatung für kommunale Nichtwohngebäude gefördert. In diesem Zusammenhang gibt es auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes die Kategorien "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Nichtwohngebäude" und "Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen".
Unser Weiterbildungsangebot ist für die Registrierung als Energieeffizienz-Experte Nichtwohngebäude für Architekten, Bauingenieure und Ingenieure anderer Fachrichtungen in beiden Kategorien anerkannt. Zudem entspricht es den Anforderungen an eine Weiterbildung für die Anerkennung als Energieberater im BAFA Förderprogramm "Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen".
Sollten Sie nicht über die erforderliche Grundqualifikation nach EnEV § 21 Absatz 1 Satz 1 verfügen, besteht die Möglichkeit einer Qualifikationsprüfung für die Anerkennung als Energieberater im Bundesförderprogramm "Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen". Bitte halten Sie in diesem Fall mit uns Rücksprache.
INHALT UND AUFBAU
Aufbauend auf Fachkenntnisse zur Energieberatung für Wohngebäude werden die Teilnehmer mit der Struktur und dem Berechnungsverfahren nach DIN V 18599 und mit dem technischen Hintergrundwissen in den speziell für Nichtwohngebäude relevanten Bereichen vertraut gemacht:
- Anforderungen u. Rechenverfahren für Nichtwohngebäude nach GEG
- Zonierung, Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen, Bilanzierungssystematik der Anlagentechnik nach DIN V 18599
- Wärmeerzeugung und Warmwasserbereitung gemäß DIN V 18599 inkl. Einsatz erneuerbarer Energien
- Klimatechnik und Lüftungsanlagen, Bilanzierung von RLT-Anlagen gemäß DIN V 18599
- Beleuchtungstechnik, Bilanzierung Beleuchtungssysteme gemäß DIN V 18599
- Fassadensysteme, insbesondere Vorhang- und Glasfassaden mit U-Wert-Berechnung
- Regelungstechnik und Gebäudeautomation
- KfW-Förderprogramme Nichtwohngebäude: energetische Standards, FAQs,
Praxistipps Bilanzierung, typische Fehler, erreichbare Einsparungen, Plausibilitätsabgleich - Qualitätssicherung und Baubegleitung bei Neubau und Sanierung
- Projekt: Zonierung und Bilanzierung eines Beispiel-Nichtwohngebäudes (durchgeführt mit der Software ZUB Helena Ultra), Beratungsbericht
Die Themen entsprechen dem Weiterbildungskatalog für das Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude von Anlage 1 des Regelhefts der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes vom 02.11.2020.
TERMINE
Online-Veranstaltungen
- Di. 27.04.2021 / 15:00 - 18:15 Uhr
- Do. 29.04.2021 / 15:00 - 18:15 Uhr
- Di. 04.05.2021 / 15:00 - 18:15 Uhr
- Fr. 07.05.2021 / 15:00 - 18:15 Uhr
- Sa. 08.05.2021 / 09:00 - 12:15 Uhr
- Di. 11.05.2021 / 15:00 - 18:15 Uhr
- Di. 18.05.2021 / 15:00 - 18:15 Uhr
- Do. 20.05.2021 / 15:00 - 18:15 Uhr
- Fr. 28.05.2021 / 15:00 - 18:15 Uhr
- Sa. 29.05.2021 / 09:00 - 12:15 Uhr
- Di. 01.06.2021 / 15:00 - 18:15 Uhr
- Di. 08.06.2021 / 15:00 - 18:15 Uhr
- Di. 15.06.2021 / 15:00 - 18:15 Uhr
Präsenzveranstaltungen
Fr. 11.06.2021 / 10:00 - 17:30 Uhr. (inkl. schriftliche Prüfung)
Sa.12.06.2021 / 08:30 - 16:00 Uhr
Ort: Universität Kassel
Sollten die Präsenzveranstaltungen aufgrund von Kontaktbeschränkungen nicht wie vorgesehen möglich sein, wird auch dieser Block als Online-Veranstaltung durchgeführt. Die schriftliche Prüfung erfolgt in diesem Fall als separater Termin nach Absprache.
PRÜFUNG UND PROJEKTARBEIT
Am Ende des Kurses findet eine 90-minütige Klausur statt (11.06.2021), die mit Hausübungen vorbereitet wird.
Als Projekt ist ein Beratungsbericht anzufertigen, der im Rahmen der Präsenzveranstaltung vorbereitet wird.
KOSTEN
64 Unterrichtseinheiten Präsenz- und synchrone Online-Veranstaltung, begleitendes E-Learning, Lehrunterlagen digital, inkl. Prüfungsgebühr: 1920.- Euro
Absolventen der Studienprogramme Energie und Umwelt der Uni Kassel erhalten 20% Ermäßigung. (Bitte auf Anmeldung vermerken)