Aktuell
Seit Inkrafttreten des GEG wird bei der Ausstellungsberechtigung für Energieausweise nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden differenziert. Die Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude wird damit auch auf Handwerker und staatlich anerkannte Techniker mit entsprechender Fortbildung ausgeweitet. Im derzeit gültigen dena-Regelheft 2020 wird als Grundqualifikation für die Listung als Energieeffizienz-Experte Wohngebäude und Nichtwohngebäude nun auf § 88 GEG verwiesen.
Die dena Energieeffizienz-Expertenliste
Um die Qualität bei Energieberatungen, hocheffizienten Sanierungen und Neubauten zu verbessern, wurde die Energieeffizienz-Expertenliste für die entsprechenden Förderprogramme des Bundes eingeführt. Durch einheitliche Qualifikationskriterien und den Nachweis einer regelmäßigen Fortbildung soll die Qualität von Energieberatungen (Förderung durch das BAFA) sowie der Planung und Baubegleitung besonders effizienter Gebäude (Förderung durch die KfW-Bank) verbessert werden. Die Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) betreut.
Es gibt folgende Eintragungskategorien:
- Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (KfW-Effizienzhäuser sowie Einzelmaßnehmen)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Energieberatung für Nichtwohngebäude DIN 18599 (BAFA)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (KfW-Effizienzgebäude sowie Einzelmaßnahmen)
- Effizienzhaus / Effizienzgebäude Denkmal (und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz) - Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Energieaudit DIN 16247 (BAFA)
Zugangsvoraussetzungen zur Registrierung als Energieeffizienzexperte
Bitte beachten Sie, dass in den folgenden Abschnitten nur Standardregelungen beschrieben sind. Zu Ausnahmeregelungen für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Sachverständige für Wärmeschutz) beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise in den Dokumenten der Fördermittelgeber.
Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude (Energieberatung und Bundesförderung für effiziente Gebäude)
Für die Listung für die Bundesförderprogramme für Wohngebäude (Eintragungskategorien Energieberatung und Bundesförderung für effiziente Gebäude) benötigen die Absolventen eine entsprechende Grundqualifikation sowie davon abhängig einen bestimmten Umfang der Weiterbildung:
- Personen mit einem Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschionenbau oder Elektrotechnik oder vergleichbar gemäß § 88 Absatz 2 GEG benötigen eine Fortbildung im Umfang von 120 Unterrichtseinheiten.
- Handwerksmeister und Techniker gemäß § 88 Absatz 3 und 4 GEG benötigen eine Fortbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten.
Sonderregelung für Personen ohne Grundqualifikation nach § 88 GEG
- Personen ohne Grundqualifikation nach § 88 GEG benötigen eine Fortbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und eine erfolgreiche Teilnahme an der "Qualifikationsprüfung Energieberatung Wohngebäude".
Die Registrierung für das Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude" erfolgt durch das BAFA. Um in der Energieeffizienz-Expertenliste aufgenommen zu werden, muss der Energieberater mit der Weitergabe der Daten an die dena einverstanden sein und dort ein zusätzliches Registrierungsverfahren durchlaufen.
Energieeffizienz-Experte für Nicht-Wohngebäude (Energieberatung und Bundesförderung für effiziente Gebäude)
Bei der Listung für die Bundesförderprogramme für Nichtwohngebäude (Eintragungskategorien Energieberatung für Nichtwohngebäude DIN 18599 und Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude) benötigen die Absolventen eine entsprechende Grundqualifikation sowie eine Zusatzqualifikation, z.B. durch eine Weiterbildung.:
- Als Grundqualifikation benötigen Personen einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen Abschluss als Meister oder Techniker gemäß § 88 Absatz 2-4 GEG .
- Die Zusatzqualifikation als Weiterbildung umfasst eine Fortbildung im Umfang von 160 bzw. 240 Unterrichtseinheiten. Davon entsprechen 80 bzw. 160 UE dem Basismodul, welches auch im Rahmen einer Weiterbildung zum Energieeffizienz-Experten für Wohngebäude erforderlich ist. Weitere 80 UE beziehen sich als Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude auf speziell für Nichtwohngebäude relevante Themengebiete.
Sonderregelung für Personen ohne Grundqualifikation gemäß § 88 GEG
Personen ohne Grundqualifikation nach § 88 GEG können aufbauend auf die "Qualifikationsprüfung Energieberatung Wohngebäude" im Zusammenhang mit dem Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude (80 UE) die Qualifikationsprüfung Energieberatung Nichtwohngebäude absolvieren und damit im Bundesförderprogramm "Energieberatung für Nichtwohngebäude DIN 18599" sowie als Energieeffizienz-Experte für die Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude" anerkannt werden. Zulassungsvoraussetzung für die Anerkennung als Energieberater für Nichtwohngebäude ist zudem eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die Energieberatung von Gebäuden erworben wurden.
Energieeffizienzhaus Denkmal und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz - Wohn- und Nichtwohngebäude
- Als Grundqualifikation benötigen Personen einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen Abschluss als Meister oder Techniker gemäß § 88 Absatz 2-4 GEG .
- Es ist in der Regel eine Basisweiterbildung im Umfang von 80 bzw. 160 Unterrichtseinheiten und eine vertiefende Weiterbildung im Umfang von 72 UE erforderlich. Als Basisweiterbildung von 80 bzw. 160 UE kann zum Beispiel eine erfolgreiche Weiterbildung für die Kategorien Wohngebäude oder Nichtwohngebäude anerkannt werden. Die Inhalte der vertiefenden Weiterbildung sind in einem Leitfaden zur Fortbildung beschrieben.
Für die Kategorie 5 „KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz - Wohn- und Nichtwohngebäude“ obliegt die Eintragung der WTA (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege GmbH). Die WTA teilt der dena mit, wenn die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und übermittelt der dena zudem die unterschriebene Erklärung auf Eintragung in die Expertenliste.
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Prozesse - Energieaudit DIN 16247
- Als Grundqualifikation benötigen Personen einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen Abschluss als Meister oder Techniker gemäß § 88 Absatz 2-4 GEG
- Die Weiterbildung umfasst eine Fortbildung im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten.
- Für Energieberater, die bereits in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für das Förderprogramm Nichtwohngebäude der KfW gelistet sind, ist eine Fortbildungen mit insgesamt 16 UE aus den Themengebiete DIN EN 16247-1 – Energieaudits und Anlagentechnik, Querschnittstechnologien / Erneuerbare Energien ausreichend. (z.B. Lehrgang Energieauditor)
Studienprogramme zur Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste
Als Weiterbildungsangebote für die verschiedenen Kategorien der Expertenliste bieten wir an:
- Energieeffizienz-Experte Wohngebäude 120 UE
- Energieeffizienz-Experte Wohngebäude 200 UE
- Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude 80 UE
- Energieberater Baudenkmale 80 UE
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Energieaudit DIN 16247 (BAFA) 80 UE
- Energieauditor 32 UE
Eine Übersicht über das Angebot finden Sie unter Studienprogramme & Seminare
Regelmäßige Fortbildung für Energieeffizienz-Experten / Energieberater
Alle Fachleute, die in der Experten-Datenbank der dena gelistet sind, sind zu einer regelmäßigen Weiterbildung im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren verpflichtet. Wir bieten dazu verschiedene Tagesseminare an.