BAFA / KFW / DENA ANERKENNUNG


Aktuell

Bitte beachten Sie, dass zum 01.07.23 Änderungen für die Anerkennung auf der Energieeffizienz-Expertenliste vorgenommen wuden und sich dadurch Änderungen im Verfahren ergeben haben.


 

Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes

Um die Qualität bei Energieberatungen sowie bei energetischen Sanierungen und hocheffizienten Neubauten zu verbessern, wurde die Energieeffizienz-Expertenliste für die entsprechenden Förderprogramme des Bundes eingeführt. Durch einheitliche Qualifikationskriterien und den Nachweis einer regelmäßigen Fortbildung soll die Qualität der Beratungen sowie der Planung und Baubegleitung bei Energieeffizienzmaßnahmen verbessert werden. Die Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) betreut.


Es gibt folgende Eintragungskategorien:

  1. Energieberatung für Wohngebäude
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (Effizienzhäuser sowie Einzelmaßnahmen)
  3. Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Energieberatung DIN V 18599
  4. Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude sowie Einzelmaßnahmen)
  5. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Denkmal und Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude Denkmal
  6. Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Energieberatung DIN EN 16247 (Energieaudit)
  7. Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Contracting - Orientierungsberatung

Zugangsvoraussetzungen zur Registrierung als Energieeffizienzexperte

Bitte beachten Sie, dass in den folgenden Abschnitten nur Standardregelungen beschrieben sind. Zu Ausnahmeregelungen für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Sachverständige für Wärmeschutz) beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise in den Dokumenten der Fördermittelgeber. Bitte verifizieren Sie die für Sie zutreffenden Zulassungsvoraussetzungen noch einmal selbst im Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste.

Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude (Energieberatung und Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Für die Listung für die Bundesförderprogramme für Wohngebäude (Eintragungskategorien Energieberatung und Bundesförderung für effiziente Gebäude) benötigen die Absolventen eine entsprechende Grundqualifikation sowie davon abhängig einen bestimmten Umfang der Weiterbildung:

  • Personen mit Grundqualifikation gemäß GEG § 88 Abs. 1 Nr. 1 (Nachweisberechtigung der Länder) oder Nr. 2 (Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder vergleichbar) benötigen eine Fortbildung im Umfang von 120 Unterrichtseinheiten.
  • Handwerksmeister und Techniker gemäß GEG § 88 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 benötigen eine Fortbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten.

Sonderregelung für Personen ohne Grundqualifikation nach § 88 GEG

  • Personen ohne Grundqualifikation gemäß GEG § 88 Abs. 1 benötigen eine Fortbildung im Umfang von 200 Unterrichtseinheiten und eine erfolgreiche Teilnahme an der "Qualifikationsprüfung Energieberatung Wohngebäude".

Die Anerkennung im Rahmen der Qualifikationsprüfung erfolgt durch das BAFA. Um in der Energieeffizienz-Expertenliste aufgenommen zu werden, müssen die Energieberatenden mit der Weitergabe der Daten an die dena einverstanden sein und dort ein zusätzliches Registrierungsverfahren durchlaufen.

Energieeffizienz-Experte für Nicht-Wohngebäude (Energieberatung und Bundesförderung für effiziente Gebäude)

Bei der Listung für die Bundesförderprogramme für Nichtwohngebäude (Eintragungskategorien Energieberatung für Nichtwohngebäude DIN 18599 und Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude) benötigen die Absolventen eine entsprechende Grundqualifikation sowie eine Zusatzqualifikation, z.B. durch eine Weiterbildung.:

  • Die Grundqualifikation ist definiert im GEG § 88 Abs. 1 (Nachweisberechtigung der Länder, berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen Abschluss als Meister oder Techniker gemäß Nr. 2-4).
  • Die Zusatzqualifikation als Weiterbildung umfasst eine Fortbildung im Umfang von 160 bzw. 240 Unterrichtseinheiten. Davon entsprechen 80 bzw. 160 UE dem Basismodul, welches auch im Rahmen einer Weiterbildung zum Energieeffizienz-Experten für Wohngebäude erforderlich ist. Weitere 80 UE beziehen sich als Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude auf speziell für Nichtwohngebäude relevante Themengebiete.

Sonderregelung für Personen ohne Grundqualifikation gemäß § 88 GEG

  • Personen ohne Grundqualifikation gemäß GEG § 88 Abs. 1 können aufbauend auf die "Qualifikationsprüfung Energieberatung Wohngebäude" im Zusammenhang mit dem Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude (80 UE) die Qualifikationsprüfung für die Energieberatung für Nichtwohngebäude absolvieren.
  • Zulassungsvoraussetzung ist zudem eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die Energieberatung von Gebäuden erworben wurden.

Die Anerkennung im Rahmen der Qualifikationsprüfung erfolgt durch das BAFA. Um in der Energieeffizienz-Expertenliste aufgenommen zu werden, müssen die Energieberatenden mit der Weitergabe der Daten an die dena einverstanden sein und dort ein zusätzliches Registrierungsverfahren durchlaufen.


Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Denkmal und Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude Denkmal

  • Als Grundqualifikation benötigen Personen eine Nachweisberechtigung der Länder gemäß GEG An´bsatz 1 Nr. 1oder einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen Abschluss als Meister oder Techniker gemäß GEG § 88 Absatz 1 Nr. 2-4.
  • Es ist in der Regel eine  Basisweiterbildung im Umfang von 80 bzw. 160 Unterrichtseinheiten und eine vertiefende Weiterbildung im Umfang von 72 UE erforderlich. Als Basisweiterbildung von 80 bzw. 160 UE  kann zum Beispiel eine erfolgreiche Weiterbildung für die Kategorien Wohngebäude oder Nichtwohngebäude anerkannt werden. Die Inhalte der vertiefenden Weiterbildung sind in einem Leitfaden zur Fortbildung beschrieben.

Für die Kategorie „Kategorie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Denkmal und Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude Denkmal“ obliegt die Eintragung der WTA (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege GmbH). Die WTA teilt der dena mit, wenn die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und übermittelt der dena zudem die unterschriebene Erklärung auf Eintragung in die Expertenliste.

Energieberatung DIN EN 16247 (Energieaudit)

  • Als Grundqualifikation benötigen Personen einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen Abschluss als Meister oder Techniker gemäß Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
  • Die Weiterbildung umfasst eine Fortbildung im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten.

Für Energieberater, die bereits in der Energieeffizienz-Expertenliste für die "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude" gelistet sind, ist eine Fortbildung mit insgesamt 16 UE aus den Themengebiete DIN EN 16247-1 – Energieaudits und Anlagentechnik, Querschnittstechnologien / Erneuerbare Energien ausreichend. (z.B. Lehrgang Energieauditor)

Bitte beachten Sie, dass für die Anerkennung zur Durchführung von Audits nach EDL-G andere Voraussetzungen gelten.

Contracting - Orientierungsberatung

  • Als Grundqualifikation benötigen Personen einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen Abschluss als Meister oder Techniker gemäß § 88 GEG oder Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
  • Die Weiterbildung umfasst eine Fortbildung im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten.
  • Zulassungsvoraussetzung ist zudem eine Berufserfahrung gemäß Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes

Studienprogramme zur Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste

Als Weiterbildungsangebote für die verschiedenen Kategorien der Expertenliste bieten wir an:

  • Energieeffizienz-Expertin und Experte Wohngebäude (120 UE)
  • Energieeffizienz-Expertin und Experte Wohngebäude (200 UE)
  • Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude (80 UE)
  • Energieberatung Baudenkmale (72 UE)
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme - Energieaudit DIN 16247 (80 UE)
  • Lehrgang Energieaudit (32 UE)

Eine Übersicht über das Angebot finden Sie unter Studienprogramme & Seminare


Regelmäßige Fortbildung für Energieeffizienz-Experten / Energieberater

Alle Fachleute, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena gelistet sind, sind zu einer regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Wir bieten dazu verschiedene Tagesseminare an.

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